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 Deutsche UFO-Akten

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Blandine
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BeitragThema: Deutsche UFO-Akten   Deutsche UFO-Akten Icon_minitimeDi 5 Feb - 7:13

Deutsche UFO-Akten


Mein Pressebericht aktuell - Jetzt UFO-Meldestelle bekannt geworden

2013-02-05 18:35
Bleiben Deutsche X-Akten noch unter Verschluss?

Douglas Spalthoff



In den zurückliegenden Jahrzehnten der UFO-Forschung in Deutschland
richteten verschiedene UFO-Forschungsvereine, UFO-Forscher,
interessierte Bürger und Bundestagsabgeordnete mehrfach Anfragen an den
Bundestag bzw. verschiedene Regierungsstellen, wie z.B. das
Bundesverteidigungs- und Innenministerium, ob irgend eine Stelle in der
Bundesrepublik Deutschland für die Sammlung und Nachverfolgung von
UFO-Sichtungen im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland verantwortlich
ist, ob es eine Meldestelle dafür gibt und es staatliche UFO-Archive
gibt. Doch diese Anfragen wurden stets mit „Nein“ beantwortet.

Aus gleichen Kreisen wurden auch zahlreiche Versuche gestartet, über
den Petitionsausschuss des Bundestages, eine Antwort über UFO-Akten und
deren Verbleib, bzw. ggf. eine Offenlegung oder Einsichtnahme zu
erlangen. Die Antwortschreiben vom Petitionsausschuss des Deutschen
Bundestages gleichen sich in der Regel, wie es diese zwei Beispiele
zeigen, mit folgendem Wortlaut:



Beispiel: Petition 1-17-14-575-021918,

Antwortschreiben Deutscher Bundestag/ Petitionsausschuss v. 07.12.2011.

„Der Deutsche Bundestag hat Ihre Petition beraten und am 01.12.2011
beschlossen, das Petitionsverfahren abzuschließen. Er folgt damit der
Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (BT Drucksache (17-7876),
dessen Begründung beigelegt ist. Mit dem Beschluss des Deutschen
Bundestages ist das Petitionsverfahren beendet.“





Anlage Bundesministerium der Verteidigung Pet 1-17-14-575: In der
Begründung wird u.a. darauf hingewiesen, dass seit Gründung der
Bundeswehr es zu keinem Fall kam, in dem ein zunächst als
unidentifiziert eingestuftes Flugobjekt nicht abschließend seiner Art,
Herkunft und Ziel nach identifiziert werden konnte oder gar einem
potentiell extraterrestrischen zugeordnet wurde. Eine gesonderte
Aktenhaltung zu Sichtungen „unidentifizierter Flugobjekte“ besteht daher
nicht.



Beispiel: Petition A-16-99-1030-000199,

Antwortschreiben Deutscher Bundestag/ Petitionsausschuss v. 24.11.2005.

Begründung der Ablehnung: U.a.: Der Ausschussdienst kann Ihre
Petition leider nicht als öffentliche Petition annehmen und ins Internet
stellen. Mir ist keine öffentliche Einrichtung (Behörde) bekannt, die
sich mit der Erfassung unbekannter Flugobjekte in der von Ihnen
gewünschten Art befasst, so dass eine Veröffentlichung nicht möglich
ist. Usw.







Auch aus Regierungs- und Parlamentskreisen wollte man es wissen!

So antwortete der damalige parlamentarische Staatssekretär Peter
Altmaier (CDU) im Jahr 2008 auf eine Anfrage des FDP-Abgeordneten
Hartfrid Wolff, dass "der Bundesregierung keine Erkenntnisse über
Sichtungen sogenannter Ufos bzw. Außerirdischer in Deutschland" vorlägen
und dass keine Akten zu Sichtungen von Ufos oder Außerirdischen
vorhanden seien. Quelle: „Die Welt“ vom 25.11.2011





Hält die Regierung UFO-Akten unter Verschluss?

Wie einem Bericht der Zeitung „Die Welt“ vom 25.11.2011 zu entnehmen
ist, soll ein bisher geheimes Bundestagspapier belegen, dass die
Regierung, im Widerspruch zu jahrelangen gegenteiligen Erklärungen, sehr
wohl über UFOs forscht, und die Verwaltung des Parlaments eine
Veröffentlichung gerichtlich verhindern will. Angeblich glaubt der
Wissenschaftliche Dienst des Bundestages, dass die Regierung insgeheim
doch über Ufos forscht. Das zumindest soll aus einer nicht
veröffentlichten Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste
hervorgehen, die "Welt Online" vorliegt. Nach Aussage der
Bundestagsverwaltung, zu der auch die Wissenschaftlichen Dienste gehört
handelt es sich um eine Ausarbeitung, die ausschließlich im Auftrag
eines Mitgliedes (CDU Abgeordnete Gitta Connemann (MdB) erarbeitet und
nur ihr zur Verfügung gestellt worden ist. Die Abgeordnete hält dem
entgegen, dass auf ihre Anfrage beim Wissenschaftlichen Dienst, ob sie
die Unterlagen veröffentlichen dürfe, dieses nicht erlaubt wurde, da der
Bundestag eine missbräuchliche Verwendung des Materials befürchte. Die
Bundestagsverwaltung erklärte in einer Stellungnahme gegenüber "Welt
Online", dass es sich bei Ausarbeitungen und Gutachten der
Wissenschaftlichen Dienste es sich um urheberrechtlich geschützte Werke
handelt. Jedem Mitglied des Bundestages werde mit der Übermittlung
deshalb ausdrücklich schriftlich darauf hingewiesen.

Als der Berliner Ufo-Forscher Frank Reitemeyer (49) von dieser
Ausarbeitung hörte, forderte er diese an. Nach Verweigerung der
Akteneinsicht klagte er beim Verwaltungsgericht Berlin unter Berufung
auf das seit 2006 bestehende Informationsfreiheitsgesetz (Az. VG 2 K
91.11). Das Gericht gab ihm am 01.12.2011 Recht. Das Urteil findet man
hier:

http://www.berlin.de/imperia/md/content/senatsverwaltungen/justiz/gerichte/vg2/entscheidungen/vg_2_k_91.11____urteil.pdf?start&ts=1326116037&file=vg_2_k_91.11____urteil.pdf

Die Medien berichteten ungewöhnlich zahlreich; die meisten
Presseartikel sind online verfügbar. Bei Youtube gibt es einige Videos,
die sich mit der UFO-Klage befassen, hier eine Auswahl:

„Bundestag muß geheime UFO-Akten freigeben“, 01.12.2011: https://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=nT6k8n6DEu4

„Informationsfreiheit: Ufo-Forscher streitet mit Bundesbehörde“, 3SAT Kulturzeit, 20.03.12: https://www.youtube.com/watch?v=SLLi0b4qjfg&feature=youtu.be

„UFOs: Erste Klage in Deutschland auf Aktenfreigabe gegen den Deutschen Bundestag“ https://www.youtube.com/watch?v=YQnp0lORyVE&feature=youtu.be

„THEMA: Mythos Aliens - die Suche nach Leben im All“, Phoenix, Mi, 30.05.12, 12.00 - 13.15 Uhr, https://www.youtube.com/watch?v=EkI84nO6Qzo

Die UFO-Akten des Auswärtigen Amtes: https://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=CPm5TlgU9AQ



Bundestag muss Einsicht in "UFO-Unterlagen" gestatten

Der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gilt auch für Ausarbeitungen des
Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. Dies hat nunmehr
(01.12.2011) das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Der Kläger hatte
gemäß dem IFG begehrt, ihm Einblick in die im November 2009 vom
Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages erstellte
Ausarbeitung „Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der
VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und
extraterrestrischen Lebensformen“ zu geben. Der Deutsche Bundestag
hatte dieses Ersuchen mit der Begründung abgelehnt, das IFG sei auf den
Deutschen Bundestag nur anwendbar, soweit er öffentlich-rechtliche
Verwaltungsaufgaben wahrnehme. Die Zuarbeit der Wissenschaftlichen
Dienste sei der Mandatsausübung der Abgeordneten zuzurechnen und daher
als Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten vom Informationszugang
ausgenommen. Im Übrigen gelte für die Arbeiten des Wissenschaftlichen
Dienstes der Schutz geistigen Eigentums.

Das Verwaltungsgericht
Berlin ist dieser Ansicht nicht gefolgt und hat der Klage stattgegeben.
Die Aufgabe des Parlamentes bestehe im Wesentlichen in der Gesetzgebung
und der Kontrolle der Regierung. Dazu gehöre nicht die Arbeit des
Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, da dieser lediglich Fragen
der Abgeordneten beantworte und Gutachten erstelle. Diese Vermittlung
von Information und Wissen bilde die Grundlage für die parlamentarische
Arbeit der Abgeordneten, sei aber nicht selbst parlamentarische Arbeit.

Eine Verletzung des Schutzes geistigen Eigentums sei selbst dann nicht
zu befürchten, wenn man davon ausgehe, dass es sich bei der Ausarbeitung
um ein „Werk“ im Sinne des Urheberrechts handele. Der Bundestag als
Inhaber des Urheberrechts sei in seinem Erstveröffentlichungsrecht nicht
betroffen, weil nur der Kläger Einblick erhalte, nicht jedoch die
Allgemeinheit. In seinem Verbreitungsrecht sei der Bundestag nicht
betroffen, weil der Kläger nicht die Absicht habe, die Ausarbeitung in
den Verkehr zu bringen, sondern sie lediglich lesen wolle.

Die Kammer hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Berufung bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen. Urteil der 2. Kammer vom 1. Dezember 2011 (VG 2 K 91.11) Quelle:Pressemitteilung, Berlin, den 01.12.2011, http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20111201.1520.363369.html



Die Bundestagsverwaltung hat gegen das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts Berufung eingelegt

Wie der Tagesspiegel in seiner Ausgabe 25.01.2012 meldete,
geht er Bundestag gegen das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts für
mehr Transparenz seiner Wissenschaftlichen Dienste (WD) vor. „Die
Bundestagsverwaltung hat Berufung eingelegt“, sagte ein Sprecher dem
Tagesspiegel am Dienstag. Während des laufenden Verfahrens würden „keine
weiteren öffentlichen Erklärungen“ dazu abgegeben. Quelle: http://www.tagesspiegel.de/politik/informationsfreiheit-bundestag-klagt-gegen-transparenz/6106300.html

Nach letzten Kenntnisstand, und mir vorliegendem Schriftwechsel der
Korrespondenz, bzgl. einer Anfrage seitens des Deutschen Bundestages zum
Sachstand, teilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg dem
Deutschen Bundestag am 6.8.2012 mit, dass unter Bezug auf die
Sachstandsanfrage vom 2.8.2012 derzeit eine Terminierung nicht absehbar
ist. Die derzeitige Geschäftslage des Senats schließt eine Terminierung
noch im laufenden Jahr aus. Quelle: vorliegender Schriftverkehr.



Erfolgreicher Kläger Frank Reitemeyer

Frank Reitemeyer, Berlin, 49 Jahre, hat das Grundsatz-Urteil vor dem VG Berlin erwirkt.

Ziel der ersten UFO-Klage in Deutschland, so Frank Reitemeyer:
1. Schaffung von Öffentlichkeit und Transparenz zum Thema
2. allgemeine Durchsetzung des Bürgerrechts des normativen
Akteneinsichtsanspruchs, der in Deutschland mit dem
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) seit 2006 besteht (in der Praxis aber
kaum gewährt wird); in Österreich durch das Auskunftspflichtgesetz von
1987; in der Schweiz durch das Bundesgesetz über das
Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ) von 2006
3. Aufklärung über das real existierende UFO-Phänomen
4. scharfe Abgrenzung zur UFO-Desinformation und
5. generelle Öffnung aller Geheimakten der Wissenschaftlichen Dienste
des Deutschen Bundestages, die mit Steuergeldern erstellt wurden, aber
bislang nicht eingesehen werden dürfen (z.B. die Akten der WDDB, die
sich mit der Doktorarbeit des vormaligen Verteidigungsministers von und
zu Guttenberg befasst haben.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit, Peter Schaar, hat die Weigerung des Bundestages,
seine „X-Akte“ (so hat sie „Die Welt“ genannt) freizugeben, kritisiert
und den Vorgang sogar in seinem im April 2012 erschienenen 3. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit des BfDI, Abs. Nr. 5.1.1, S. 44, aufgenommen:

http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Taetigkeitsberichte/TB_IFG/3TB10_11.html?nn=411766.

Die allgemeine Bedeutung dieses die Bürgerrechte stärkenden
wegweisenden UFO-Urteils wird auch dadurch unterstrichen, dass die
juristische Fachzeitschrift „RÜ – Rechtsprechungsübersicht. Ihre
Examensfälle von morgen" dem Fall in ihrer Ausgabe 3/2012 volle zehn
Seiten widmet. In dem Artikel "Anspruch auf Akteneinsicht in
"UFO-Unterlagen" des Bundestages" kommen die Juraexperten zu dem Fazit:
"Sowohl das BVerwG als auch das VG Berlin zeigen in ihren Entscheidungen
lehrbuchhaft die verschiedenen Auslegungsmethoden auf und sind schon
aus diesem Grund von besonderer Examensrelevanz." (S. 191)

Selbst wenn es weiterhin gilt, in Sachen UFO-Geheimhaltung weiterhin
politisch und juristisch „dicke Bretter bohren“ zu müssen, und diese
erste Klage womöglich noch einen langen Instanzenweg vor sich hat, so
könnte die UFO-Problematik nach Einschätzung der RÜ-Prozessbeobachter
zumindest bald Thema der Anwälte und Richter von morgen sein. Damit wäre
ein weiterer Schritt nach vorn gemacht, um das reale UFO-Phänomen aus
der Schweigespirale oder aus der Schmuddelecke zu bringen.

UFO- Meldestelle und Akten auch in Deutschland



Die Geheimniskrämerei bezüglich deutscher UFO-Akten scheint langsam
Licht ins Dunkel zu bringen. Das „Mysteries Magazin vom 3/2012“ will
nach einer aufwendigen Recherche festgestellt haben, dass tatsächlich
eine vertrauliche Vereinbarung zwischen Bund und Ländern existiert, die
vorschreibt, UFO-Vorfälle einer bisher nur wenig bekannten
Militär-Behörde, der NLFZ zuzustellen.

Auch die Deutschsprachige Gesellschaft für UFO-Forschung Degufo e. V,
richtete 23.10.2011 eine umfangreiche Anfrage bei den Innenministerien
des Bundes und der Länder durch, mit dem

Ergebnis: „Es gibt deutsche UFO-Akten und diese werden bei einer
ressortübergreifenden Institution des Bundes, dem NLFZ, vorgehalten! Und
alle Polizeidienststellen der Bundesrepublik Deutschland sind
angehalten, entsprechende Meldungen unmittelbar dem NLFZ
weiterzuleiten!“

Die Tatsache bestätigt sich auch in dem mir vorliegenden Schreiben
als Kopie vom 02.12.2012 des Ministeriums für Inneres und Kommunales,
des Landes Nordrhein-Westfalen, gerichtet an DEGUFO.



Das Nationale Lage- und Führungszentrum für Sicherheit im Luftraum‘
ist eine 2003 gegründete Institution von Luftwaffe, Bundespolizei und
Flugsicherung die in Uedem am Niederrhein auf einem geheimen
NATO-Gefechtsstand nach unautorisierten Eindringlingen in den deutschen
Luftraum sucht.



Auch der Schweizer Journalist, Sachbuchautor und Herausgeber des Mysteries Magazins
Luc Bürgin hat Anfragen an bundesdeutsche Behörden in Sachen UFOs und
deren Umgang mit entsprechenden Meldungen und Berichten gestellt und
berichtet in der aktuellen Mysteries-Ausgabe (3/2012) nun, dass
auch weitere Polizeibehörden (z.B. in Berlin und München) UFO-Meldungen
an höhere Stellen weitergeben, die ihrerseits in bestimmten Fällen das
NLFZ unterrichten. Bürgins Recherche förderte jedoch noch weitere
interessante Fakten zu Tage. So gab etwa Michael Baum - Pressesprecher
der Polizei - zu, dass die Informationspflicht an das NLFZ durch eine
“interne Verfügung (oder Dienstanweisung)“ geregelt sei. Noch deutlicher
wurde, laut Bürgin, Hans-Jörg Sommerfeld vom Landesamt für Zentrale
Polizeiliche Dienste, der von einer “Bund-Länder-Vereinbarung" sprach,
"die gleichermaßen für alle Bundesländer gilt.“





Auch das Auswärtige Amt im Besitz über Akten „unidentifizierter Flugobjekte“



Solche Akten gibt es tatsächlich im Bestand „Auslandsvertretungen NA
des Politischen Archivs in Archivband: 11.012“, erklärte Koordinator von
(Exopolitik Deutschland), Robert Fleischer gegenüber der Redaktion
„grenzwissenschaft-aktuell.de“

„Diese Akten enthalten aufschlussreiche Korrespondenz zwischen der
ständigen Vertretung Deutschlands bei der UNO und dem Auswärtigen Amt
aus dem Jahr 1978, als Grenada einen Resolutionsentwurf zur Gründung
einer UFO-Behörde auf Ebene der Vereinten Nationen einbrachte.“ Quelle:
02.12.2012 grenzwissenschaft-aktuell.de





Kommentar von dem UFO-Forscher Douglas Spalthoff



Ich beschäftige mich seit über 30 Jahre mit dem UFO-Phänomen, und
habe in verschiedenen Ländern auf dem Gebiet recherchiert, außerdem war
ich Augenzeuge der UFO-Sichtung vom 13.1.1980. Ich möchte hier mal zu
folgenden Antworten und Anmerkungen (1-3) der Regierungsstellen meine
Ansicht mitteilen:




  1. Eine gesonderte Aktenhaltung zu Sichtungen „unidentifizierter
    Flugobjekte“ besteht daher nicht. Mir ist keine öffentliche Einrichtung
    (Behörde) bekannt, die sich mit der Erfassung unbekannter Flugobjekte in
    der von Ihnen gewünschten Art befasst.



  1. Seit Gründung der Bundeswehr kam es zu keinem Fall, in dem ein
    zunächst als „unidentifiziert“ eingestuftes Flugobjekt nicht
    abschließend seiner Art, Herkunft und Ziel nach identifiziert werden
    konnte oder gar einem potentiell extraterrestrischen zugeordnet wurde.



  1. Deutscher Bundestag will Akteneinsicht verhindern




Punkt 1: Diese Antworten des Deutschen Bundestags, widersprechen der
Tatsache, dass es doch eine zentrale Meldestelle für unidentifizierte
Flugobjekte (NLFZ) gibt, und dort sicherlich Akten angelegt werden. Das
sollte u.a. auch dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
bekannt sein. Man hätte mit den Antworten ehrlicher umgehen müssen.





Punkt 2: Die Aussage des Innenministerium NRW, steht im krassen
Gegensatz dazu, dass in mindestens 18 Ländern der Welt die einst
geheimen UFO-Archive geöffnet wurden. Alle diese Länder haben eine
Vielzahl von Fällen über unidentifizierte Flugobjekte in ihren Akten. Es
handelt sich um: Australien, Belgien, Brasilien, Chile, Dänemark,
Ecuador, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Kanada, Mexiko,
Neuseeland, Peru, Spanien, Ukraine, Uruguay und die USA.

In Magazin2000plus berichtete ich mehrfach über einst geheime
UFO-Akten aus Brasilien, die auf Druck der Bevölkerung sowie Vereine,
die brasilianische Regierung veranlasst hatte, diese für die
Öffentlichkeit freizugeben.

Die Vielzahl unidentifizierter Flugobjekte in Brasilien findet man
ebenso in den anderen Ländern, wie z.B. in Belgien, Großbritannien,
Frankreich und USA. Auch dort wurde Militär und Polizei auf Grund
unidentifizierter Flugobjekte zu Großeinsätzen gezwungen.



Es ist daher schwerlich zu glauben, dass seit Gründung der
Bundeswehr NUR IN DEUTSCHLAND alle gemeldeten Fälle unidentifizierter
Flugobjekte als identifiziert gelten sollen.




Hier seien nur einige Beispiele genannt, die sich in der
Vergangenheit über den Deutschen Luftraum abgespielt haben, wo auch
Bundeswehr und Polizei mit involviert waren, und bis heute vermutlich
keine Identifizierung dafür vorliegt:





08.1976 Diepholz Niedersachsen: Eine Piper wurde im Raum Diepholz von
einer großen leuchtente Kugel angeflogen. Das Objekt hatte eine große
magnetische Wirkung. Das Kleinflugzeug drehte sich um die eigene Achse.
Der Pilot wurde verletzt und forderte militärische Hilfe an. Wenig
später tauchten zwei F4 Phantom-Jäger auf und vertrieben das Objekt.
Nach seiner Landung wurde der Pilot in Hannover von Deutschen und
Amerikanern im Empfang genommen, die ihm ein strengen Verhör unterzogen
und zwangen, eine Verschwiegenheitserklärung zu unterschreiben.





19.09.1979 Keltern/Weiler: Düsenjäger der Bundeswehr wird von einer metallischen Scheibe verfolgt. (1 Zeuge)



13/14.01.1980 Achim/Bremen/Osterholz: Riesiges Objekt mit
pulsierenden Lichtern wurde in Achim von mehreren Zeugen gesehen,
darunter auch ein Fluglotse. Das Objekt zog seine Bahn im zick-zack
über die damalige Raketenabfangstation Achim/Oyten, und tauchte dann
wieder im nördlichen Bremer Raum auf. Es stand dann auch über einem NATO
Übungsgelände in Garlstedt und wurde von Bürgern, Polizisten und
Soldaten gesehen. Es wurden einige Stunden später am frühen Morgen, zwei
Abfangjäger F15 von den Amerikanern in Einsatz gebracht. Einem Landwirt
war es damals gelungen das UFO zu fotografieren, er erhielt dann Besuch
von Beamten, die den Film beschlagnahmten. Der Bremer „Weser Kurier“
berichtete über den Vorfall im Januar 1980, u.a. hatte der damalige
Pressesprecher des niedersächsischen Innenministeriums dazu Stellung
genommen.



12.03.1982 Messel: Es kam zu einer Radarortung eines scheibenförmigen
Objekts durch das US-Headquartier Rhein/Main. Das Objekt wurde
zusätzlich visuell durch drei Zeugen beobachtet.



22.07.1983 Köln: Unidentifiziertes Flugobjekt von zwei Polizisten
gesehen, zwei Abfangjäger der Bundeswehr auf UFO-Jagd. Das Objekt wurde
auf Radar am Düsseldorfer Flughafen geortet, es verschwand dann und
tauchte nochmals am Samstag auf.









Punkt 3



Es ist davon auszugehen, dass es bei der Ufo-Klage um mehr als um
Besucher aus dem All geht. Man erkennt wie sehr der Wissenschaftliche
Dienst die Politik mitbestimmt und beeinflusst. Der Dienst schreibt
nicht nur Ufo-Dossiers, sondern auch die Denkfabrik hinter den
Abgeordneten, mit der Aufgabe Studien zu verfassen, zu allen möglichen
Themen im Bereich Außenpolitik, Finanzen, Wirtschaft usw. Objektiv und
neutral soll er die Abgeordneten beraten. So stellt sich die Frage
danach, warum der Bundestag dann alle Dossiers des Dienstes unter
Verschluss hält, obwohl amtliche Informationen der Öffentlichkeit
zugänglich gemacht werden müssen?

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar: "Nur diejenigen können sich
an Diskussionen beteiligen, die Informationen haben". „Wenn bestimmte
Infos zurückgehalten werden, kann das zu einem
Informationsungleichgewicht führen. Daher finde ich es gut, dass wir ein
IFG [Informationsfreiheitsgesetz] haben, das Einsicht in Akten
vorsieht. Nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen darf diese Info
verweigert werden." Quelle: 22.12.2011 3SAT



Auch nach der Bekanntgabe, dass das NLFZ in NRW seit einigen Jahren
heimliche UFO-Meldestelle ist, bleibt die Frage offen, ob es daneben und
davor nicht auch noch weitere zuständige Stellen gibt.
Behörden
beantworten Anfragen ja meist damit, dass in ihrem Hause keine UFO-Akten
lägen und sie auch nicht wüssten, wo sie lägen, das müsse man bei der
jeweiligen Behörde erfragen.
Nur, bei welcher Behörde soll der Bürger Akteneinsicht beantragen, wenn man ihm gar nicht sagt, welcher Behörde zuständig ist?

Hier liegt auch auch die Schwäche des Transparenzgesetzes IFG. Was
nutzt es dem Bürger, wenn er qua Gesetz das Recht auf Akteneinsicht hat,
die Behörde aber behauptet, die angefragte Akte gar nicht zu besitzen?
Um hier endgültig Klarheit zu bringen, fragt Frank Reitemeyer seit
Januar 2011 die Bundeskanzlerin mehrfach an, sie möchte nach IFG und
Art. 65 Grundgesetz (Richtlinienkompetenz) erklären, welche
Regierungsstelle überhaupt zuständig ist.

Dass die Inhaberin der
Richtlinienkompetenz die Zuständigkeiten nicht kennen würde, will
Reitemeyer nicht glauben. es kam, wie es kommen musste: Zunächst
herrschte wieder das große Schweigen - keine Antwort. Dann kam die
lapidare Auskunft, dass das Bundeskanzleramt keine UFO-Akten habe. Kann
sein, aber das war ja nicht die Frage. Also hakte Reitemeyer nach, er
wolle nicht wissen, ob die Bundeskanzlerin UFO-Akten habe, sondern,
welche Stelle zuständig sei, um dort gezielt die Akteneinsicht
beantragen zu können. Es kam wieder dieselbe Ausrede, dass das
Bundeskanzleramt keine UFO-Akte habe. Wohlgemerkt: Man sagt nicht, dass
man die UFO-Stelle(n) nicht kenne, man tut einfach so, als ob man die
Anfrage falsch versteht und gibt eine Nonsensantwort. Warum? Was soll
verheimlicht werden?
Schließlich hat sogar der geheimste
Geheimdienst der USA, die NSA, ihre UFO-Akten ins Internet gestellt -
und in Deutschland will die Regierung nicht einmal sagen, wer zuständig
ist? Nicht einmal die schon längst zugegangene Existenz des NLFZ wird
eingestanden. Warum? Die Desinformation des Bundeskanzleramtes
veranlasst Frank Reitemeyer dazu, wieder das Verwaltungsgericht
anzurufen, um mit gerichtlicher Hilfe die Bundeskanzlerin zur Auskunft
zu verpflichten. Die Unterlagen werden z.Zt. von Reitemeyers
Rechtsanwalt Olaf Grunert ausgewertet, die nächste UFO-Klage ist in
Arbeit.







Aussagen über unidentifizierte Flugobekte aus anderen Ländern!



Was Regierungsbeamte, Experten und Augenzeugen aus Militär,
Geheimdienst und Luftfahrt über UFOs zu sagen haben, findet man z.B. im
„Disclosure Project (Mai 2001, National Press Club, Washington DC)“ oder
„Coalition for Freedom of Information (November 2007, National Press
Club, Washington DC)“ Die Aussagen sind in voller Länge im Internet
aufrufbar, hier einige Anhaltspunkte. Quelle: http://www.exopolitik.org/exopolitik-und-ufos/zeugenaussagen



Generalmajor belgischen Luftwaffe und Stabschef der Luftstreitkräfte Wilfried de Brouwer:

Belgien 1989/1990: wurde zum Schauplatz einer spektakulären
UFO-Sichtungswelle. Der Generalmajor der belgischen Luftwaffe und
Stabschef der Luftstreitkräfte Wilfried de Brouwer leitete damals
Untersuchungen ein. Mehr als 650 Sichtungen wurden dokumentiert. Es
kamen Abfangjäger von Typ F16 der belgischen Luftwaffe in Einsatz, Die
Objekte wurden auf Bordradar erfasst.



Sicherheitsoffizier auf der US-Luftwaffenbasis Bentwaters/Woodbridge Larry Warren:

Großbritannien 12/1980: Zeuge von UFO-Erscheinungen über der Basis, die drei Tage lang anhielten.



Astrophysiker/Weltraumingenieur Dr. Claude Poher, Nation. Forschungszentrum CNES und GEPAN

Frankreich: schildert er u.a. einen der eindeutigsten Fälle, bei
denen UFOs und Insassen gesehen wurden und physikalische Bodenspuren
hinterließen.



Pilot bei der US-Luftwaffe Geheimdienstmitarbeiter George Filer III

Großbritannien 1962: Erhielt UFO-Abschussbefehl in London



USAF-Pilot Milton Torres

Großbritannien 05/1957: Erhielt Befehl, Objekt in der Größe eines
Flugzeugträgers über britischem Territorium abzuschießen. Doch bevor er
zum Abfeuern kam, verschwand das merkwürdige Radarsignal vom
Bildschirm. Nach der Landung wurde Torres verhört und erhielt vom
Geheimdienst den Befehl, über den Vorfall zu schweigen.



Ehemaliger Mitarbeiter des britischen Verteidigungsministeriums Nick Pope

Großbritannien: stellte einige der erstaunlichsten UFO-Fälle vor, die in den Akten des MoD zu finden sind, darunter den Fall Rendlesham Forest, bei dem ein Objekt neben einem Militärstützpunkt landete und von Sicherheits-Sergeants inspiziert wurde.



Oberst am Luftstützpunkt Wright-Patterson in Ohio, Dwynne Arnesson

USA: UFOs in der Nähe des Atomwaffenlagers auf dem Stützpunkt Loring gesehen.

Berichtet über drei Vorfälle mit UFOs. Er war 26 Jahre lang bei der
Luftwaffe für Kommunikation und Elektronik zuständig. hatte eine
Top-Secret SCI-TK Sicherheitsfreigabe, diese ist etwas höher als
Top-Secret.



Oberst-Leutnant der USAF Luftwaffe Robert Salas

USA 08/1966: Bericht über einen Vorfall aus Minot North Dakota, auf dem Luftstützpunkt Minot, Ufo deaktivierte 10 Raketen.





Luftwaffenoffizier Captain David D. Schindele:

USA 25.08.1966: Deaktivierte ein unbekanntes Flugobjekt ein knappes
Dutzend mit Atomsprengköpfen bestückter Raketen bei Minot
Luftwaffenbasis in North Dakota.

Quelle: http://www.ufohastings.com/articles/ufo-hovered-near-missile-launch-control-center-at-minot-afb





Pilot peruanische Luftwaffe Oscar Santa María Huertas

Peru 11.04.1980: Als ich mich mit meiner „SUKOI 22“ dem UFO näherte, feuerte ich 64 30mm Patronen darauf ab.



Ehem. Minister der brasilianischen Luftwaffe FAB, General Octavio Moreira-Lima

Brasilien 19.5.1986: Wegen 21 Ufos (jedes einen Durchmesser von ca.
100m), die auch auf Radar erfasst wurden, kamen 6 Abfangjäger der
Luftwaffe in Einsatz. In einer Pressekonferenz in Brasilia, wurde der
Fall ja durch den Minister der Luftwaffe, General Octavio Moreira-Lima
offiziell bestätigt. Quelle: Video der Pressekonferenz findet sich
unter:

https://www.youtube.com/watch?v=AjaSUdaTBLk



Chef-Pilot Ray Bowyer bon „Aurigny Airline“

Region/Ärmelkanal 04/2007: Sah ein riesiges scheibenförmiges UFO,
dann beobachtete er, wie sich ein zweites gleich aussehendes UFO hinter
dem ersten zeigte. Er schätzte die Größe der UFOs auf ca. eine Meile.
Beide Objekte sahen aus wie flache Scheiben.



Ehem. Leiter der Abteilung für Unfallaufklärung der US-Luftaufsichtsbehörde FAA, John Callahan

USA/ALASKA: CIA vertuscht UFO-Vorfälle, bezieht sich u.a. auf die
Beobachtung von zwei UFOs durch Piloten der Japan Airline von 17.11.1989
über Alaska.

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=PqJEraZQjR8



Hauptfeldwebel US-Armee Clifford Stone

USA 1969: Indian Town Cap, Pennsylvania, war mehrfach bei Bergungen
abgestürzter UFOs im Einsatz, dabei wurden auch Körper noch teilweise
lebender Wesen vorgefunden.

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=WcDSl0LaFLI
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